Nymphenburg Immobilien

Betroffene Gesellschaft:
Nymphenburg Immobilien


Antragsgegnerin:
Nymphenburg Immobilien (vormals NIAG SE)


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
19.02.2021


Zuständiges Gericht:
Bayerisches Oberstes Landesgericht


Beginn des Verfahrens:
3.12.2021


Aktenzeichen:
5 HK O 13397/21


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
822 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
822 Euro je Aktie


Mit Beschluss vom 19.04.2024 wurden die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung durch das Landgericht München I zurückgewiesen. 

Mehrere Antragsteller haben bereits Beschwerden eingereicht. Zuständig als Beschwerdegericht ist nunmehr das Bayerische Oberste Landesgericht.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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